Eine uneingeschränkte Suche, "- Alle Insolvenzgerichte -",
nach Bekanntmachungen ist gemäß § 2 der Verordnung zu öffentlichen
Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet nur innerhalb von zwei
Wochen nach dem ersten Tag der Veröffentlichung möglich. Nach Ablauf dieser Frist ist nur eine
Detail-Suche zulässig. Anzugeben sind dabei der Sitz des Insolvenzgerichts
und mindestens eine der folgenden Angaben:
Familienname, Firma,
Sitz oder Wohnsitz des Schuldners, Aktenzeichen des Insolvenzgerichts oder das Registergericht,
die Registerart und die Registernummer.
Um ein optimales Antwortzeitverhalten zu erreichen wird empfohlen, die Suche durch möglichst
genaue Suchkriterien einzuschränken.
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